Starke Leistung
Für ihr Unternehmen
Maßgeschneiderte Leistungspakete
Für Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Versicherungsmöglichkeiten. Doch welche davon machen wirklich Sinn? Und gewährleistet Ihr derzeitiges Versicherungsportfolio bestmöglichen Schutz?
Wir analysieren detailliert und branchenspezifisch Ihre Risikosituation und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen optimal abgesichert ist. Dabei können Sie sich auf eine garantiert unabhängige Beratung und kompetente Betreuung über das gesamte Versicherungsverhältnis verlassen.
Zum RisikonavigatorAls Branchenkenner beobachten wir zudem ständig den deutschen Versicherungsmarkt. Angefangen bei gesetzlichen Änderungen bis hin zu neuen Versicherungsprodukten: Für Sie halten wir uns stets auf dem Laufenden.
Eine Auswahl der verschiedenen Versicherungsarten haben wir für Sie zusammengestellt. Für eine individuelle Beratung nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Pflegezusatzversicherung
über den Arbeitgeber
Betriebliche Pflegeversicherung
Schutz von Computer, Servern und weiteren elektronischen Teilen
Elektronikversicherung
Sichern Sie Ihre Fracht ab
Transportversicherung
Das A und O ist die
Versicherungssumme!
Geschäftsversicherungen
Pflegezusatzversicherung für Arbeitgeber
Die wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung kann nun auch über Arbeitgeber, die diesen Schutz anbieten, abgesichert werden. Viele private Krankenversicherer bieten, wie die betriebliche Krankenversicherung, nun auch Bausteine zur betrieblichen Pflegeversicherung an.
So können Sie als Arbeitgeber dabei helfen, die vorhandene Lücke, welche Ihre Mitarbeiter in ihrer Pflegeversorgung haben, zumindest ein wenig zu reduzieren. Eine gute Möglichkeit, der sozialen Verantwortung gegenüber der Belegschaft gerecht zu werden und sich gegenüber anderen Arbeitgebern hervorzuheben.
Die betriebliche Versorgung über Kollektivverträge ist bei einer Mindestanzahl von Mitarbeitern ohne Gesundheitsprüfung möglich. Wie die betriebliche Krankenversicherung stellt auch die betriebliche Pflegeversicherung eine Möglichkeit dar, Ihren Mitarbeitern trotz Vorerkrankungen Schutz zu ermöglichen. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben ohne die Mithilfe des Arbeitgebers keine Möglichkeit, eine Absicherung zu bekommen, oder müssten zumindest Leistungseinschränkungen, Leistungsausschlüsse oder empfindliche Risikozuschläge akzeptieren.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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Schutz von Computer, Servern und weiteren elektronischen Teilen
In fast allen Betrieben sind moderne und teure elektronische Geräte und Module die Grundlage der täglichen Arbeit. Diese Achillesferse Ihres Betriebes sollten Sie gut und ausreichend versichern!
Versichert sind alle Sachschäden durch unvorhergesehene Ereignisse und das Abhandenkommen von Geräten und der Software. Besonders zu erwähnen sind Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung.
Mit einer zusätzlichen Betriebsunterbrechungs-, Daten- oder Mehrkostenversicherung runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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Transportversicherung: Sichern Sie Ihre Fracht ab
Fast jedes Unternehmen, das Ware bezieht oder versendet, bedient sich eines Spediteurs, der den Transport organisiert. Dieser haftet auch für Schäden. Aber ist das ausreichend?
Der Spediteur haftet grundsätzlich für Schäden an den Gütern, die er transportieren lässt, aber seine Haftung ist nach Gesetz oder Vertrag beschränkt. Die gesetzliche Entschädigungsgrenze liegt bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten). Je nach Tageskurs macht das bei 8,33 SZR ca. 10,04 Euro je kg Rohgewicht und bei 40 SZR 48,24 Euro je kg Rohgewicht aus.
Außerdem kann er sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die er nicht vermeiden oder abwenden konnte. Deshalb empfiehlt es sich, eine eigene Transportversicherung abzuschließen.
Diese gilt für alle Bezugs- und Versandtransporte sowie transportbedingte Zwischenlagerungen und ist in der Regel eine Allgefahrenversicherung. Als Versicherungsnehmer haben Sie direkten Zugriff auf die Leistung und müssen Ihre Ansprüche nicht umständlich über den Versicherer des Spediteurs geltend machen.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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Das A und O ist die Versicherungssumme!
Beim Vertragsabschluss wird meistens die größte Sorgfalt an den Tag gelegt – was muss versichert werden und in welcher Höhe? Aber auch danach ist die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme maßgeblich.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert einer Sache, sind Sie unterversichert. Nicht nur bei einem Total-, sondern auch bei einem Teilschaden reguliert der Versicherer den Schaden nur anteilig.
Was passiert, wenn über die Jahre kein Blick auf die Entwicklung des Warenbestandes geworfen wird? Gerade in der heutigen Zeit mit den massiv gestiegenen Rohstoffpreisen und einer Materialverknappung sollte besondere Aufmerksamkeit auf die Versicherungswerte gelegt werden. Wenn Sie dies außer Acht lassen, entsteht das Risiko einer Unterversicherung! Das hat auch Konsequenzen für den folgenden Betriebsunterbrechungsschaden (BU), wenn dem Vertrag eine Klein-BU zugrunde liegt. Diese richtet sich in den allermeisten Fällen nach der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung und würde dann in gleicher Höhe die vorhandene Unterversicherung berücksichtigen. Hier empfiehlt es sich, eine abweichende BU-Versicherungssumme und auch die Dauer der Haftzeit zu prüfen. Gleiches gilt für die Maschinen- und Elektronikversicherung. Auch hier sind die Veränderungen im Maschinenpark und der Ausbau der elektronischen Geräte und Server gleichermaßen von der Wertentwicklung betroffen.
Zu guter Letzt Ihre gewerbliche Immobilie: Hier besteht die Möglichkeit, anhand von Summenermittlungsbögen der Versicherer oder Gebäudewertermittlungsprogrammen den so wichtigen Unterversicherungsverzicht Ihrem Vertrag zugrunde zu legen.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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