Sicherheit
hat höchste Priorität
Für Ihre Familie, Sie selbst und Ihre
Werte.
Wie sieht es mit der Absicherung Ihrer Familie, Ihrer Altersvorsorge oder Ihren persönlichen Werten aus?
Wissen Sie, was wie hoch versichert werden sollte?
Wenn Sie keine Antworten auf diese Fragen haben, beraten wir Sie gerne umfassend.
Gemeinsam finden wir Lösungen für Ihre individuelle Absicherung.
Auch im Leistungsfall können Sie sich auf unsere kompetente Begleitung verlassen.
Ob Sie Ihr Auto versichern wollen, Ihre Kinder finanziell fördern möchten oder einfach nur eine neue
Haftpflichtversicherung brauchen:
In den folgenden Bereichen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Konzepte rund um Sicherheit und
Vorsorge.
Erhöhungsoption ohne
Gesundheitsprüfung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wärmepumpe installiert?
Dann Versicherungsschutz prüfen lassen
Gebäudeversicherung
Balkonkraftwerk richtig versichern
Hausrat- oder Gebäudeversicherung
Finanzielle Risiken einer
Krebserkrankung absichern
Berufsunfähigkeit richtig absichern
Mit einer in ausreichender Höhe gewählten Berufsunfähigkeitsrente schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre finanzielle Lücke bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Im Laufe eines Lebens gibt es aber Veränderungen. Dies kann in vielen Fällen dann auch das Einkommen der versicherten Person betreffen. Dies ist insofern für die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant, als die Einkommenshöhe zu Beginn des Vertrages Bezugsgröße für die Auswahl der benötigten Absicherungshöhe war. Genau aus diesem Grund sind Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung so essenziell wichtig in den BU-Verträgen.
Diese Erhöhungsoptionen ermöglichen Ihnen die anlassbezogene Anpassung der versicherten BU- Rente, ohne dass Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Anlässe für Erhöhungen können je nach Bedingungswerk beispielsweise sein: Übergang von der Ausbildung zur Festanstellung, Arbeitsplatz- oder Postenwechsel mit deutlicher Gehaltserhöhung, Familiengründung, Hauskauf, Beginn einer Selbständigkeit. Jeder Anlass erlaubt die Aufstockung der versicherten BU-Rente im bedingungsgemäßen Rahmen und mit den geltenden Fristen.
Quelle: v-aktuell 12/2023
Das Thema interessiert Sie?
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Wärmepumpe installiert?
Dann Versicherungsschutz prüfen lassen
Viele Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen gehen nach der Installation einer Wärmepumpe irrtümlich davon aus, dass diese automatisch in ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist. Da sich die Pumpe oftmals vor dem Haus und nicht im Haus befindet, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag jedoch dringend überprüfen. Im ersten Schritt stellt sich die Frage, ob die neue Wärmepumpe zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie geführt hat oder bei Neubauten als Sonderausstattung deklariert werden muss. Auch wenn gleichzeitig eine alte Heizung entsorgt wurde, kann die neue Wärmepumpe eine höhere Versicherungssumme erforderlich machen.
Im zweiten Schritt stellt sich die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Elementarschäden versichert. In Premiumverträgen ist oftmals auch der Diebstahl von versicherten Sachen enthalten, die außen am Gebäude angebracht waren. Es gelten allerdings Entschädigungsgrenzen, die zu niedrig sein können. Bei freistehenden Anlagen könnte bei Diebstahl eine Deckungslücke vorhanden sein! Diese gilt es mit entsprechenden Vereinbarungen zu schließen.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich für einen Zusatzbaustein für die Haustechnik entscheiden. Hier sind neben dem Diebstahl auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie weitere Gefahren versichert. Das Thema Wärmepumpe ist deutlich komplexer als gedacht.
Quelle: v-aktuell 12/2023
Gern beraten wir Sie dazu.
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Balkonkraftwerk richtig versichern
Den eigenen Strom zu erzeugen, liegt voll im Trend. Für Balkonkraftwerke gab es bisher aber hohe bürokratische Hürden. Diese wurden nun von der Bundesregierung entschärft.
Statt bisher bis 600 Watt sind Balkonkraftwerke nun bis zu 2 Kilowatt Leistung von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Registrierung im Marktdatenstammregister und eine Meldung an das Finanzamt sind weiterhin notwendig. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Betrieb an einem nicht digitalen Stromzähler ist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt.
Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wohnungseigentümer in einer WEG benötigen deren Zustimmung. Auch wenn die Anlage außen am Balkon angebracht wird, gilt sie als Teil des Hausrates und kann über die Hausratversicherung mitversichert werden.
Achten Sie darauf, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Für Immobilienbesitzer kommt auch die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung in Betracht. Dazu muss die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden sein. Die Gefahren aus dem Betrieb der Anlage sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Lassen Sie sich dies bestätigen.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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Finanzielle Risiken einer
Krebserkrankung absichern
Rund 500.000 Menschen erkranken jährlich in Deutschland an Krebs. Die Diagnose wirbelt nicht nur das ganze Leben durcheinander, sie stellt auch ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Behandlung, Therapie und Wiedereingliederung sind meistens auch mit finanziellen Einschnitten verbunden. Gut zu wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung gibt. Bereits länger am Markt sind Tarife, die bei einer Krebsdiagnose eine Einmalzahlung leisten.
Ganz neu ist die Möglichkeit, eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Form eines Bluttestes abzusichern. Bei einer positiven Testung werden Kosten für weitere Untersuchungen sowie das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung übernommen.
Quelle: v-aktuell 12/2023
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