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Lücken sollte man so schnell wie möglich füllen – das gilt nicht nur für die Zahnbehandlung. Denn auch Versicherungslücken sowie falsch bemessene Versicherungssummen können erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Deshalb ist es ein wichtiger Teil unserer Beratungsleistung, für Sie die exakt passenden Deckungshöhen zu ermitteln und jedes Risiko detailliert zu beschreiben.

Einige Beispiele für unzureichenden Versicherungsschutz haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Versicherungssummen in der Gebäudeversicherung falsch bemessen

Gebäudeversicherung

Versicherungssummen für Waren/Vorräte und Inventar nicht angepasst

Inventarversicherung

Risikobeschreibung in der Haftpflichtversicherung fehlerhaft

Haftpflichtversicherung

Wichtige Gefahren nicht versichert

Elementarversicherungen

Gebäudeversicherung

Mögliche Fehler:

Nach An-/Umbauten oder Sanierung besteht eine Unterversicherung durch nicht berücksichtigte Wertverbesserungen.

Die Versicherungssumme wurde nach Objektkauf ohne Prüfung übernommen oder Klauseln zur gleitenden Neuwertversicherung wurden falsch vereinbart.

Inventarversicherung

Mögliche Fehler:

Durch Wahl der falschen Bemessungsgrundlage oder fehlende Anpassung an veränderte Jahreswerte besteht eine Unter- oder Überversicherung.

Es wurden unpassende Klauseln vereinbart.

Haftpflichtversicherung

Mögliche Fehler:

Es besteht keine Deckung für nicht benannte Risiken und kein Kostenschutz für Rechtsverteidigung bei Falschvorwürfen.

Mitarbeiter in einem nicht versicherten Bereich haben keinen Versicherungsschutz. Bei Schadenersatzansprüchen oder Falschvorwürfen besteht keine Deckung.

Elementarversicherungen

Mögliche Fehler:

Mit Kauf eines Gebäudes wurde nur die Feuerversicherung übernommen. Sturm- oder Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Starkregen) wurde vergessen zu beantragen.

Wegen eines zu alten Bedingungswerkes sind verbesserte Klauseln nicht enthalten